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Allgemeine Geschäftsbedingungen der OM-Design Office Mitte
Otto & Mangelsen GbR

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, OM Design Office Mitte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OM Design Office Mitte gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners dessen Leistung vorbehaltlos angenommen wird.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen OM Design Office Mitte und dem Vertragspartner für die Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festzulegen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

§ 2 Unterlagen

(1) An Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen werden die Nutzungs- und Verwertungsrechte nur für die in den Angeboten beschriebenen Produktionen erteilt. Jede darüber hinausgehende Nutzung und Verwertung, auch in Teilbereichen oder veränderter Form, bedarf der schriftlichen Genehmigung von OM Design Office Mitte. Im übrigen behält sich OM Design Office Mitte sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn die Zugänglichmachung der Unterlagen durch Dritte erfolgt bestimmungsgemäß in den konkreten Projekten. Jede Nutzung und Verwertung ist entgeltlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von OM Design Office Mitte.

§ 3 Leistungen von OM Design Office Mitte

(1) Die von OM Design Office Mitte angefertigten Unterlagen enthalten reine Entwurfsplanungen, die insbesondere in Hinblick auf die Statik und die Maße unverbindlich und ohne Gewähr sind. Die Anfertigung von Bauplänen, Werkszeichnungen und sonstigen Unterlagen mit genauen Konstruktionsangaben obliegt dem Vertragspartner, bzw. muss dieser mit den bauausführenden Unternehmen vereinbaren.

(2) Die in Planungen gegebenenfalls angedeuteten Einbaumaße für Licht, Ton, Pyro- und Projektionstechnik hat der Vertragspartner mit den jeweiligen Gewerken eigenverantwortlich abzustimmen.

(3) Die in den von OM Design Office Mitte angefertigten Unterlagen enthaltenen Angaben zu Kosten und Budget der Planumsetzungen stellen reine Prognosen dar. Die Prognosen zu Kosten und Budget werden ohne Gewähr angegeben. Die Kosten und das Budget sind von dem Vertragspartner mit den ausführenden Firmen eigenverantwortlich auszuhandeln.

(4) Die Einholung und Einhaltung gegebenenfalls notwendiger statische Gutachten sowie die Einhaltung von Vorschriften der Messe- und Versammlungsstättenverordnung liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des Vertragspartners, bzw. muss dieser mit den ausführenden Unternehmen und der technischen Leitung der jeweiligen Projekte oder Veranstaltung vereinbaren.

(5) Alle von OM Design Office Mitte angegebenen Maße sind vor Ort durch den Vertragspartner, bzw. die bauausführenden Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.

(6) Sollten sich - etwa aus transporttechnischen oder konstruktiven Gründen - die angegebenen Maße nicht realisieren lassen, sind Änderungen mit OM Design Office Mitte abzustimmen.

§ 4 Preise

(1) Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich in unseren Preisen ausgewiesen wird, gelten unsere Preise als Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern.

(3) Ein Recht, mit Forderungen von OM Design Office Mitte aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OM Design Office Mitte anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von OM Design Office Mitte angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Angabe von Lieferzeiten begründet kein kaufmännisches Fixgeschäft, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbaren.

(2) Gerät OM Design Office Mitte aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist der Vertragspartner berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % der Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 10 % der Auftragssumme zu verlangen. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

(3) Setzt der Vertragspartner, nachdem OM Design Office Mitte in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er nach Ablauf der Frist zum Rücktritt und zum Schadensersatz statt der Leistung berechtigt. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung kann der Vertragspartner nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens geltend machen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Im übrigen ist der Schadensersatz auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

(4) Die Haftungsbegrenzungen nach Abs. 2 und 3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.

(5) Die Einhaltung der Lieferpflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

(6) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist OM Design Office Mitte berechtigt, den ihnen entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Ansprüche des Vertragspartners aus Pflichtverletzungen und Mängelhaftung setzen voraus, dass dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein von OM Design Office Mitte zu vertretender Mangel vorliegt, ist OM Design Office Mitte nach § 635 BGB zur Nacherfüllung berechtigt.

(3) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.

(4) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze ausgeschlossen. OM Design Office Mitte haftet nicht für Schäden, die nicht an der vertraglich vereinbarten Leistung selbst entstanden sind; insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

(5) Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet OM Design Office Mitte nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Sofern OM Design Office Mitte schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie nach Abs. (4) ausgeschlossen.

(7) Die Dauer der Haftung für Pflichtverletzungen und Mängel beträgt 6 Monate ab Übergabe der Leistung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden, bzw. betroffen sind.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Schadens ausgeschlossen.

(2) Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder bei von OM Design Office Mitte zu vertretender Unmöglichkeit.

(3) Soweit die Haftung von OM Design Office Mitte ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 8 Verschiedenes

(1) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vertragsänderungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird, werden unwirksam, wenn sie nicht binnen einer Woche von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden; bei empfangsbedürftigen Erklärungen genügt die Übermittlung durch Telefax.

(2) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus dem Vertrag ist Berlin.

(5) Erfüllungsort für die vertragliche Leistung ist Berlin.

Berlin, 24.02.2009


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